AGB

1. Geltung

(1) Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages mit Caupo.Net | Frank Kirgis (im Folgenden: Caupo). Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Caupo ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, diese AGB oder die Preise anzupassen. In diesem Fall gilt Ziff. 9 (2).

2. Kauf von Caupo-Shop-Produkten

(1) Bei Caupo-Shops handelt es sich um Standard-Produkte. Anpassungen sind gesondert zu beauftragen.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Caupo-Shops beträgt ein Jahr. § 377 HGB bleibt unberührt.

3. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

(1) Von Caupo erstellte Shops und andere Werke sind – auch in Teilen – urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen Caupo zu. Der Kunde erwirbt jeweils – vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung – eine einfache Lizenz zur Nutzung.
(2) Die Nutzungslizenz schließt das Bearbeitungsrecht ein. Dieses ruht, solange der Shop von Caupo gewartet wird.
(3) Der Kunde ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Caupo nicht berechtigt, Caupo-Shops oder andere Leistungen anderweitig zu verwenden. Dies gilt auch für die Websites verbundener Unternehmen.
(4) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
(5) Die Kennzeichnung „Caupo-Shop“ ist auf dem vom Kunden verwendeten Shop beizubehalten. Im Kundenbereich darf sie entfernt werden, doch darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Shop sei nicht von Caupo erstellt worden.

4. Anpassungsleistungen

(1) Bei Webdesign- und Programmier-leistungen (insbesondere der Anpassung von Caupo-Shops an Kundenwünsche) ergibt sich der Umfang der konkreten Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung von Caupo, soweit sie Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Die Parteien erstellen zur Beschreibung von Gestaltung und Aufgabenstellung ein Pflichtenheft, aus dem sich die Einzelheiten ergeben. Es ist Bestandteil des Vertrages
(3) Die Inhalte werden vom Kunden definiert und mit Caupo abgestimmt. Vom Kunden angelieferte Inhalte sind fristgerecht in der vereinbarten Form elektronisch zu übermitteln. Der Kunde steht dafür ein, dass alle Datenträger und Dateien frei von schädlichen Programmen sind.
(4) Vom Kunden gelieferte Inhalte sind von diesem auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere fremde Urheberrechte, zu prüfen. Der Kunde stellt Caupo von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von Rechten ergeben.
(5) Nachdem Caupo dem Kunden die Auftragserledigung mitgeteilt hat, hat der Kunde sofort eine Funktionsprüfung durchzuführen und nach erfolgreicher Prüfung unverzüglich schriftlich die Abnahme des Projektes zu erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, so hat er dies unter genauer Angabe der Gründe für die Verweigerung zu tun. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Hat der Kunde zwei Wochen nach Mitteilung die Abnahme nicht erklärt bzw. verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Abnahmeverweigerung keine Begründung beigefügt wurde.
(6) In der Abnahmeerklärung gerügte oder nach Abnahme auftretende Mängel werden innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Wahl von Caupo durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Frist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Weitere Fehler hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.
(7) Caupo ist berechtigt, zur Realisierung oder Fehlerbeseitigung Dritte einzuschalten. Caupo haftet für deren Tätigkeiten wie für eigene.

5. Hosting

(1) Caupo gewährt wartungsbedingt eine Erreichbarkeit der gehosteten Websites von 97 % im Monatsmittel.
(2) Caupo ist für Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server oder das Internet nicht verantwortlich.
(3) Der Kunde ist für seine bei Caupo gehosteten Inhalte allein verantwortlich, Caupo kann bei berechtigtem Verdacht rechtswidriger Inhalte den Zugang zu den gehosteten Inhalten bis zur Klärung sperren.

6. Fristen und Termine

(1) Termine und Fristen sind schriftlich oder per Fax zu vereinbaren.
(2) Der Kunde kann aus einer von ihm zu vertretenden Verzögerung bzw. aus von ihm zu vertretenden Fehlen von Materialien oder Informationen und der daraus resultierenden inhaltlichen Abweichung des Werkes keine Rechte herleiten, insbesondere nicht die Abnahme verweigern. Sollte der Kunde trotz Mahnung für die Vertragserfüllung erforderliche Materialien nicht zur Verfügung stellen, kann Caupo den Vertrag nach Setzung einer angemessenen weiteren Frist kündigen und Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
(3) Bei Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden.

7. Preise und Zahlung

(1) Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden Zinsen von 8 Prozentpunkten über Basiszins berechnet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten.
(3) Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist Caupo nach rechtzeitiger Ankündigung berechtigt, die Erfüllung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die weiteren Entgelte zu zahlen.
(4) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.
(5) Bei Programmier- und Anpassungsdienstleistungen ist Caupo berechtigt, das vereinbarte Honorar im Voraus zu berechnen.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sind gegen Caupo ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt oder Leben, Körper bzw. Gesundheit eines Menschen verletzt wurde. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
(2) Caupo ist nicht zur Rechtsberatung berechtigt. Die Überprüfung der Gestaltung von beauftragten Internetauftritten, insbesondere in marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Hinsicht, obliegt allein dem Kunden.

9. Vertragsdauer und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Dauerschuldverhältnisse sind, wenn nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich oder per Fax kündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ist der Kunde mit geänderten AGB oder Preiserhöhungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zum Änderungszeitpunkt schriftlich kündigen.

10. Schriftform

Änderungen/Ergänzungen von Verträgen inkl. Pflichtenheften bedürfen stets der Fax- oder Schriftform; bei online geschlossenen Verträgen einer wechselseitigen E-Mail.

11. Vertraulichkeit

Beide Seiten werden über Betriebsgeheimnisse des anderen auch nach Vertragsbeendigung Stillschweigen bewahren.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder jur. Person öffentlichen Rechts ist, Freiburg/Br. Der Vertrag unterliegt allein deutschem Recht unter Ausschluss des CISG.
(2) Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.